Rehabilitation

Bevor eine rehabilitative Maßnahme durchgeführt wird, werden die Notwendigkeit der Maßnahme und auch die persönliche Eignung des Antragsstellers geprüft. Hierfür stellt der behandelnde Arzt einen Befundbericht aus und es findet häufig eine sozialmedizinische Untersuchung statt. Dabei wird die Notwendigkeit und Dauer Ihrer Rehabilitation festgelegt.

Grundsätzlich folgt die Reha zwei zentralen Grundsätzen:

  • Reha vor Rente
    Hierbei sind Menschen im Verlauf ihrer Erwerbstätigkeit angesprochen. Eine Reha-Maßnahme ermöglicht den Wiedereinstieg ins Berufsleben und wird von der Rentenversicherung finanziert.
  • Reha vor Pflege
    Die Richtlinie umfasst nicht erwerbstätige Personen, beispielsweise Rentner sowie Kinder und Jugendliche. Zuständig ist die gesetzliche Krankenkasse, sofern kein anderer Kostenträger primär in der Pflicht ist.

Die Materialien für einen Reha-Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Im besten Fall füllen Sie diese gemeinsam mit Ihrem Hausarzt aus.

Hauptsächlich arbeiten wir mit allen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern zusammen. In Einzelfällen ist auch die Abrechnung mit Rentenversicherern möglich.

Wichtig: Sie haben das Recht, eine Wunschklinik für Ihren Aufenthalt anzugeben.
Hierfür und für alle weiteren Schritte beraten wir Sie gerne:

Tel: 08822-78433
Mail:

GÄSTEKARTE

Mit der Ammergauer Alpen Link in neuem Browser-Tab öffnen Gästekarte können Sie Bus und Bahn in der Region kostenlos nutzen, um so die Umgebung zu erkunden.

Die Gästekarte bietet auch Ermäßigungen wie z.B. für Seilbahnen, Museen und Konzerte. Die Leistungen der Gästekarte finden Sie unter Gästekarte Naturpark Ammergauer Alpen (PDF).

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