Beihilfefähigkeit und Tarife

Hiermit bestätigen wir, dass das Gesundheitszentrum Oberammergau

  • eine nach § 30 GewO konzessionierte Privatkrankenanstalt und nach § 6 und § 7 BHV beihilfefähig ist,
  • die Voraussetzung nach § 107 Abs. 2 SGB V erfüllt und über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V (wir verfügen über einen Vertrag mit Sozialversicherungsträgern).
  • nur Personen aufnimmt, die einer stationären Behandlung bedürfen,
  • der Beaufsichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes Garmisch-Partenkirchen unterliegt,
  • die Behandlung durch zugelassene, fest angestellte Ärzte verordnen und überwachen lässt, sowie eine ständige ärztliche Betreuung gewährleistet,
  • eine Krankenanstalt ist, die besondere Heilbehandlungen (z.B. mit Mitteln der physikalischen Therapie – Bäder, Bestrahlungen usw. – oder durch besondere Formen der Ernährung) durchführt und über die dafür erforderlichen Einrichtungen verfügt, sowie das entsprechende Pflegepersonal garantiert,
  • eine Krankenanstalt ist, die räumlich mit einem Beherbergungsbetrieb verbunden ist,
  • den niedrigsten Tagespflegesatz (Reha) für das Einzelzimmer mit € 155,00
    und für das Doppelzimmer mit € 155,00 pro Person ansetzt,
    den niedrigsten Tagespflegesatz (AHB) für das Einzelzimmer mit € 195,00
    und für das Doppelzimmer mit € 195,00 ansetzt.
    (zzgl. Arzt und Laborleistungen nach GOÄ, Arzneimittel, Heilbehandlungen und Kurtaxe
  • den niedrigsten Pauschalpflegesatz (Reha) für das Einzelzimmer mit € 195,00
    und das Doppelzimmer mit € 195,00 pro Person.
    den niedrigsten Pauschalpflegesatz (AHB) für das Einzelzimmer mit € 245,00
    und das Doppelzimmer mit € 245,00
    (im Pauschalsatz sind Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Arzt und Laborleistungen, Arzneimittel, Heilbehandlungen inkludiert, zzgl. Kurtaxe)

Oberammergau, 13.07.2023

Preisliste als PDF

Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Tel: 08822-78433
Mail:

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